+++ BVerfG hat nach einem Fall aus dem Jahr 2006 entschieden +++
Nicht Köln, sondern Karlsruhe hat heute entschieden: Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zulässig. Dafür bedarf es auch nicht mal mehr unbedingt einer Straftat, wenn es eine auf Tatsachen gestützte Sorge künftiger Störungen geben könnte. So besagt es der veröffentlichte Beschluss der Karlsruher Richter. Das Gericht wies damit gleichzeitig die Verfassungsbeschwerde eines Fans des FC Bayern München gegen ein gegen ihn verhängtes Stadionverbot als unbegründet zurück.
Immerhin auch ein bisschen Menschlichkeit bringt dieses Urteil mit sich, denn als Vorgabe für das Verhängen solch eines Verbots verlangte das Bundesverfassungsgericht aber, dass die Betroffenen angehört werden müssten. Es kann also nicht ohne jede Anhörung einfach ein Stadionverbot verhängt werden. Auf Verlangen sei ihnen zudem eine Begründung für das Verbot mitzuteilen. Der Kläger in diesem Falle hatte 2006 als 16-Jähriger ein Auswärtsspiel des FC Bayern beim MSV Duisburg besucht. Nach dem Abpfiff kam es zu einer körperlichen und verbalen Auseinandersetzung zwischen Bayern-Anhängern und Duisburg-Fans, an denen auch der Betroffene beteiligt war.
Ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Fan wegen Landfriedensbruchs wurde damals wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch sprach der MSV Duisburg auf Anregung der örtlichen Polizei bis 2008 ein bundesweites Stadionverbot aus, das massive Konsequenzen für den Angeklagten hatte. Der FC Bayern schloss den Fan daraufhin aus dem Verein aus und kündigte ihm seine Dauerkarte.