Eine unerwartete Wende im „Fall Petersen“. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die erste Gelbe Karte im Spiel gegen Schalke 04 zurückgenommen und somit den Platzverweis annulliert.
Zuvor hatte Petersen gegen ein am Mittwoch vom DFB-Sportgericht gefälltes Urteil Einspruch eingelegt und nun im schriftlichen Verfahren Recht bekommen.
Schiedsrichter Tobias Stieler zeigte dem Freiburger Stürmer in der 64. Minute die Gelbe Karte, da diese „nicht ordnungsgemäß erteilt“ wurde, erlangt sie nun „mangels Kundgabe keine Wirkung“
Die offizielle Begründung ist einfach: „Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat.“
Das Urteil ist rechtskräftig.